Actian PO Begriffe
Actian Germany GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen
DEFINITIONEN: Der Begriff "Bestellung" bezeichnet diese Bestellung. Der Begriff "Käufer" bezeichnet die Actian Germany GmbH oder ihre Tochtergesellschaften, soweit anwendbar. Der Begriff "Verkäufer" bezeichnet die Partei, die dem Käufer gemäß dieser Bestellung Produkte und/oder Dienstleistungen liefert. Der Begriff "Kunde" bezeichnet den Kunden des Käufers.
ANNAHME: Diese Bestellung stellt ein Angebot des Käufers an den Verkäufer dar und ist weder eine Annahme noch eine Bestätigung. Dieser Auftrag wird zu einem verbindlichen Vertrag zu den hierin festgelegten Bedingungen, wenn er vom Verkäufer entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch den Beginn der Ausführung angenommen wird. Die Annahme durch den Verkäufer ist auf die genauen Bedingungen dieser Bestellung beschränkt. Zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die der Verkäufer bei der Annahme oder Bestätigung dieses Auftrags angibt, sind für den Käufer nicht bindend, es sei denn, sie werden vom Käufer ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Eine Änderung dieses Auftrags ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet ist.
VERPACKUNG: Sofern nicht anders angegeben, (A) müssen alle Verpackungen und Kisten des Verkäufers den Tarifen der Spediteure entsprechen und in geeigneten Behältern zum Schutz während des Transports und der Lagerung verpackt sein, und sie müssen auch den in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Kundenspezifikationen entsprechen, und (B) schließt der Preis bzw. schließen die Preise alle Kosten für die Verpackung und Kisten des Verkäufers sowie für den Transport zum f.o.b. Punkt ein.
KONTROLLEN: (A) Alle Waren (dieser Begriff umfasst in diesem Auftrag unter anderem Rohmaterialien, Komponenten, Zwischenbaugruppen, Werkzeuge und Endprodukte) unterliegen der Kontrolle und Prüfung durch den Käufer und gegebenenfalls dessen Kunden (dieser Begriff umfasst in dieser Klausel unter anderem die Bundesregierung, einschließlich ihrer Überwachungs- und/oder Aufsichtsbehörden), soweit dies praktisch möglich ist, und zwar zu allen Zeiten und an allen Orten, einschließlich des Herstellungszeitraums und in jedem Fall vor der Endabnahme durch den Käufer oder dessen Kunden. (B) Wenn eine Inspektion oder Prüfung in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder seiner Lieferanten durchgeführt wird, stellt der Verkäufer ohne zusätzliche Kosten alle angemessenen Einrichtungen und Hilfen für die Sicherheit und den Komfort der Inspektoren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. (C) Die endgültige Annahme oder Ablehnung der Waren erfolgt so schnell wie möglich nach der Lieferung, sofern in diesem Auftrag nichts anderes vorgesehen ist. Das Versäumnis, Waren zu inspizieren und anzunehmen oder abzulehnen, oder das Versäumnis, Mängel bei der Inspektion festzustellen, entbindet den Verkäufer jedoch weder von der Verantwortung für die Waren, die nicht den Anforderungen des Auftrags entsprechen, noch wird dem Käufer eine Haftung dafür auferlegt. (D) Der Verkäufer muss ein für den Käufer und seinen Kunden akzeptables Inspektions- und Prozesskontrollsystem bereitstellen und aufrechterhalten, das sich auf die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren bezieht. Die Aufzeichnungen über alle vom Verkäufer durchgeführten Inspektionen sind vollständig aufzubewahren und dem Käufer und seinem Kunden während der Ausführung dieses Auftrags und während der in diesem Auftrag oder Kundenvertrag festgelegten längeren Zeiträume zur Verfügung zu stellen. (E) Wenn sich herausstellt, dass eine der bestellten Waren zu irgendeinem Zeitpunkt Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist oder anderweitig nicht mit den Anforderungen dieses Auftrags, einschließlich aller anwendbaren Zeichnungen und Spezifikationen, übereinstimmt, kann der Käufer zusätzlich zu den ihm zustehenden Rechten und Rechtsmitteln nach eigenem Ermessen (i) diese Waren zurückweisen und auf Kosten des Verkäufers zurücksenden oder (ii) den Verkäufer auffordern, die Waren zu überprüfen und die nicht konformen Waren zu entfernen und durch Waren zu ersetzen, die mit diesem Auftrag übereinstimmen. Entscheidet sich der Käufer für die oben genannte Option (ii) und versäumt es der Verkäufer, die erforderliche Inspektion, Entfernung und Ersetzung vorzunehmen, kann der Käufer nach eigenem Ermessen die Waren inspizieren und sortieren und dem Verkäufer die Kosten dafür in Rechnung stellen. Abgelehnte Waren werden auf Risiko und Kosten des Verkäufers zur Erstattung an diesen zurückgeschickt.
ÄNDERUNGEN: (A) Der Käufer hat das Recht, jederzeit durch eine schriftliche Änderungsmitteilung des Käufers Änderungen an diesem Auftrag in Bezug auf die gelieferten Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen. (B) Wenn sich eine solche Änderung auf die Ausführungszeit, die Herstellungskosten oder die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen auswirkt, nimmt der Käufer eine angemessene Anpassung des Auftragspreises oder des Lieferplans oder beides vor, und der Auftrag wird entsprechend schriftlich geändert. Jeder Anspruch des Verkäufers auf eine angemessene Anpassung muss dem Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum, an dem der Verkäufer die Mitteilung über eine Änderung oder ein Ereignis, das eine Änderung darstellt, erhalten hat, schriftlich vorgelegt werden. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen entbindet den Verkäufer davon, diesen Auftrag in der geänderten Form fortzuführen, auch wenn keine einvernehmliche Änderung des Preises und/oder der Lieferung erreicht wurde.
GARANTIEN: Der Verkäufer garantiert, dass die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren und Dienstleistungen (A) frei von jeglichen Ansprüchen Dritter sind und dass der Verkäufer dem Käufer das uneingeschränkte Eigentumsrecht daran gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages überträgt, (B) von handelsüblicher Qualität, frei von Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehlern und für den jeweiligen Zweck, für den sie erworben wurden, geeignet sind und in strikter Übereinstimmung mit den Spezifikationen geliefert werden, Spezifikationen, Mustern, Zeichnungen, Entwürfen oder anderen Anforderungen (einschließlich Leistungsspezifikationen), die vom Käufer genehmigt oder angenommen wurden, und (C) werden in professioneller Weise von gut qualifizierten Personen ausgeführt und entsprechen den Standards der Professionalität, die normalerweise bei der Erbringung solcher Dienstleistungen erwartet werden. Jeder Versuch des Verkäufers, solche Garantien oder Rechtsmittel des Käufers durch Anerkennung oder anderweitig bei der Annahme oder Ausführung dieses Auftrags einzuschränken, abzulehnen oder zu beschränken, ist ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers null und nichtig und unwirksam. Diese Garantien kommen zusammen mit den Servicegarantien und Garantien des Verkäufers dem Käufer, seinen Nachfolgern, Zessionaren und Kunden Nutzen . Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer, seine Nachfolger, Rechtsnachfolger und Kunden von jeglicher Haftung, Verlusten, Kosten, Schäden oder Ausgaben, einschließlich Kosten und Anwaltsgebühren, freizustellen, die einem oder mehreren von ihnen infolge einer Verletzung einer solchen Garantie oder einer anderen Bedingung dieses Auftrags durch den Verkäufer entstehen. Inspektion, Tests, Abnahme und/oder Zahlung entbinden den Verkäufer nicht von seiner Haftung, die sich aus seinen Garantien oder einer anderen Bedingung dieses Auftrags ergibt. Die in diesem Absatz vorgesehenen Garantien und Rechtsbehelfe gelten zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen.
HAFTUNG: Führt der Verkäufer Arbeiten auf dem Gelände des Käufers oder dessen Kunden durch, so hat der Verkäufer alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um das Auftreten von Personen- (einschließlich Todesfällen) oder Sachschäden während des Fortgangs der Arbeiten zu verhindern, und den Käufer, dessen Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und Kunden gegen jegliche Ansprüche zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich in irgendeiner Weise aus einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Subunternehmer bei der Durchführung der Arbeiten gemäß diesem Vertrag ergeben. Für den Fall, dass derartige Arbeiten auf dem Gelände des Käufers oder seines Kunden durchgeführt werden, muss der Verkäufer eine Versicherung in folgender Höhe unterhalten: Allgemeine Haftpflichtversicherung (einschließlich Vertragshaftpflichtversicherung, die die oben genannten Haftungen abdeckt) - 1.000.000 USD pro Schadensfall, 2.000.000 USD insgesamt; umfassende Kfz-Haftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden zusammen) - 1.000.000 USD pro Schadensfall, 1.000.000 USD insgesamt; Arbeitgeberhaftpflichtversicherung - 1.000.000 USD pro Schadensfall und eine gesetzliche Arbeitnehmerentschädigungsversicherung, die den Verkäufer vor allen Ansprüchen gemäß den geltenden Arbeitnehmerentschädigungs- und Berufskrankheitengesetzen schützt. Der Verkäufer muss dem Käufer vor Beginn der Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages eine von seinem/ihren Versicherungsunternehmen ausgefüllte Versicherungsbescheinigung vorlegen, in der bestätigt wird, dass der erforderliche Versicherungsschutz besteht und nicht ohne zehn (10) Tage vorherige schriftliche Mitteilung an den Käufer gekündigt oder wesentlich geändert wird.
ABTRETUNG VON PATENTRECHTEN, URHEBERRECHTEN, GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN ODER ANDEREN EIGENTUMSRECHTEN UND SCHADLOSHALTUNG: Der Käufer ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an Software, Tools, Codes, Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfen, Materialien, urheberrechtsfähigen Werken, Prozessen, Techniken, Know-how, Konzepten, Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Innovationen, Ideen und anderen Arbeitsprodukten (zusammenfassend als "Arbeitsprodukte" bezeichnet), die vom Verkäufer in Verbindung mit den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen einzeln oder gemeinsam mit dem Käufer oder anderen erstellt, erdacht, verfasst, entwickelt oder in die Praxis umgesetzt wurden. Für die Zwecke der Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und in dem Umfang, in dem dies zulässig ist, vereinbaren die Parteien hiermit, dass solche Arbeitserzeugnisse als Auftragsarbeiten gelten. Soweit es sich bei dem Arbeitsergebnis nicht um ein Auftragswerk handelt, tritt der Verkäufer hiermit alle Rechte, Ansprüche und Interessen an dem Arbeitsergebnis an den Käufer ab und erklärt sich damit einverstanden, diese abzutreten. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, auf Anfrage und ohne zusätzliche Gegenleistung alle Abtretungen und anderen Instrumente, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, um die Absicht dieses Abschnitts zu verwirklichen, auszuführen, zu bestätigen und dem Käufer zu übergeben. Für den Fall, dass der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein sollte, die Unterschrift des Verkäufers auf einem vom Käufer im Zusammenhang mit diesem Abschnitt vernünftigerweise angeforderten Dokument zu erhalten, benennt und ernennt der Verkäufer hiermit unwiderruflich jeden Käufer und seine ordnungsgemäß bevollmächtigten Angestellten und Vertreter als Vertreter des Verkäufers und dessen Bevollmächtigten, um für den Verkäufer und in seinem Namen und an seiner Stelle zu handeln, um ein solches Dokument auszufertigen und einzureichen und alle anderen rechtlich zulässigen Handlungen zur Förderung eines solchen Zwecks mit derselben Kraft und Wirkung vorzunehmen, als wäre es vom Verkäufer ausgefertigt und übergeben worden. Der Verkäufer verteidigt sich auf eigene Kosten gegen alle Klagen oder Verfahren, die gegen den Käufer oder seine Kunden angestrengt werden und die sich ganz oder teilweise auf die Behauptung stützen, dass die vom Verkäufer im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Waren oder Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die aus diesen Dienstleistungen resultierenden Arbeitsergebnisse) oder ein Teil davon eine Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses oder eines anderen Eigentumsrechts eines Dritten darstellen. Der Verkäufer trägt alle Schäden und Kosten, die ihm in diesem Zusammenhang zugesprochen werden, vorausgesetzt, der Verkäufer wird unverzüglich schriftlich benachrichtigt und erhält Vollmacht, Informationen und Unterstützung (auf Kosten des Verkäufers) für die Verteidigung in diesem Fall. Für den Fall, dass die Nutzung der Waren oder Dienstleistungen oder eines Teils davon als Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses oder eines anderen Eigentumsrechts angesehen und die Nutzung untersagt wird, hat der Verkäufer dem Käufer auf eigene Kosten entweder das Recht zu verschaffen, diese Waren oder Dienstleistungen weiter zu nutzen, sie durch Waren oder Dienstleistungen zu ersetzen, die die Anforderungen des Käufers nicht verletzen, oder die Waren oder Dienstleistungen so zu ändern, dass sie die Rechte Dritter nicht verletzen. Jede Änderung der Waren oder Dienstleistungen muss jedoch vom Käufer schriftlich genehmigt werden. Ist dies nicht möglich, nimmt der Verkäufer die Waren oder Dienstleistungen zurück und erstattet dem Käufer den Kaufpreis sowie die Transport- und Installationskosten.
RECHTSMITTEL UND KÜNDIGUNG: Die in diesem Auftrag vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel des Käufers sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln. Zusätzlich zu allen anderen Rechten des Käufers, diesen Auftrag zu stornieren oder zu kündigen, kann der Käufer nach eigenem Ermessen diesen Auftrag jederzeit und aus beliebigen Gründen durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer ganz oder teilweise kündigen.
Nach einer solchen Kündigung hat der Käufer dem Verkäufer die folgenden Beträge ohne Wiederholung zu zahlen: (A) den Auftragspreis für alle Waren oder Dienstleistungen, die gemäß diesem Auftrag fertiggestellt und noch nicht bezahlt wurden; und (B) die tatsächlichen Kosten für unfertige Erzeugnisse und Rohmaterialien, die dem Verkäufer bei der Erbringung der Waren und Dienstleistungen gemäß diesem Auftrag entstanden sind, soweit diese Kosten der Höhe nach angemessen sind und nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ordnungsgemäß dem beendeten Teil dieses Auftrags zugeordnet oder aufgeteilt werden können; abzüglich jedoch des angemessenen Wertes oder der Kosten (je nachdem, welcher Wert höher ist) von Waren oder Materialien, die vom Verkäufer mit schriftlicher Zustimmung des Käufers verwendet oder verkauft wurden, sowie der Kosten für beschädigte oder zerstörte Waren oder Materialien. Der Käufer leistet keine Zahlungen für Fertigwaren, unfertige Erzeugnisse oder Rohstoffe, die vom Verkäufer hergestellt oder beschafft wurden, die über die in den Lieferfreigaben genehmigten Mengen hinausgehen, und auch nicht für nicht gelieferte Waren, die sich im Lager des Verkäufers befinden oder leicht vermarktbar sind. Die gemäß diesem Absatz geleisteten Zahlungen dürfen den vom Käufer zu zahlenden Gesamtpreis für Fertigwaren, die der Verkäufer gemäß den zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Liefer- oder Abrufplänen herstellen würde, nicht überschreiten. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung legt der Verkäufer dem Käufer einen umfassenden Kündigungsantrag mit ausreichenden Daten vor, die eine Prüfung durch den Käufer ermöglichen, und stellt danach unverzüglich die vom Käufer angeforderten ergänzenden und unterstützenden Informationen zur Verfügung. Der Käufer oder seine Beauftragten haben das Recht, alle Bücher, Aufzeichnungen, Einrichtungen, Arbeiten, Materialien, Bestände und andere Gegenstände, die sich auf einen Kündigungsanspruch des Verkäufers beziehen, zu prüfen und zu untersuchen.
VERTRAULICHE INFORMATIONEN DES KÄUFERS: Der Verkäufer erkennt an, dass er im Zusammenhang mit seiner Leistung im Rahmen dieses Vertrages vertrauliche Informationen des Käufers (wie nachstehend definiert) erhalten wird. "VERTRAULICHE INFORMATIONEN DES KÄUFERS" sind alle Informationen des Käufers, unabhängig davon, ob sie bereits existieren oder erst später entwickelt werden, die der Käufer dem Verkäufer direkt oder indirekt offenlegt, sei es schriftlich, mündlich, visuell oder elektronisch, und die vom Käufer als "vertraulich", "urheberrechtlich geschützt" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung versehen sind oder von denen der Verkäufer weiß oder unter den gegebenen Umständen wissen sollte, dass sie vertraulich sind. Zu den vertraulichen Informationen des Käufers gehören unter anderem Informationen, die sich auf Forschung, Entwicklung, Konstruktionsdetails und -spezifikationen, Produkte, Software, Geschäftsgeheimnisse, Geschäfts- und Marketingpläne, Kunden, Lieferanten, Finanzen, Personaldaten, Arbeitsprodukte und andere Materialien oder Informationen beziehen, die vom Käufer als urheberrechtlich geschützt angesehen werden und sich auf die laufenden oder zu erwartenden Geschäfte oder Angelegenheiten des Käufers beziehen und dem Verkäufer direkt oder indirekt offengelegt werden. Darüber hinaus gehören zu den vertraulichen Informationen des Käufers auch die Existenz und die Bedingungen dieses Auftrags sowie alle urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen Dritter, die dem Verkäufer im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Waren an den Käufer offengelegt wurden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen des Käufers ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verwenden und nicht für andere Zwecke. Der Verkäufer wird die vertraulichen Informationen des Käufers schützen, indem er den gleichen Grad an Sorgfalt anwendet, jedoch nicht weniger als einen angemessenen Grad an Sorgfalt, um die unbefugte Nutzung, Verbreitung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen des Käufers zu verhindern, wie der Verkäufer seine eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art schützt. Alle Rechte an den vertraulichen Informationen des Käufers bleiben dem Käufer vorbehalten, und der Verkäufer wird keine vertraulichen Informationen des Käufers an andere Personen als seine Angestellten und unabhängigen Auftragnehmer, die diese vertraulichen Informationen des Käufers kennen müssen, offenlegen oder weitergeben, vorausgesetzt, dass diese Angestellten und unabhängigen Auftragnehmer Geheimhaltungsvereinbarungen unterliegen, die Vertraulichkeitsverpflichtungen enthalten, die mindestens so restriktiv sind wie die hierin enthaltenen Einschränkungen. Nach Ablauf oder Beendigung des Auftrags oder jederzeit auf Verlangen des Käufers sind alle vertraulichen Informationen des Käufers zusammen mit allen genehmigten Kopien derselben und allen Materialien, die vertrauliche Informationen des Käufers enthalten, in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium an den Käufer zurückzugeben oder vom Verkäufer nach Wahl des Käufers zu vernichten.
VERKÄUFERINFORMATIONEN: Alle Kenntnisse oder Informationen, die der Verkäufer dem Käufer offengelegt hat oder in Zukunft offenlegen wird und die sich in irgendeiner Weise auf die von diesem Auftrag erfassten Waren oder Dienstleistungen und die Spezifikationen des Käufers beziehen, gelten nicht als vertrauliche oder geschützte Informationen, es sei denn, der Käufer hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt, und werden vom Käufer frei von jeglichen Einschränkungen als Teil der Gegenleistung für diesen Auftrag erworben.
INSOLVENZ: Wenn der Verkäufer seine Geschäftstätigkeit im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs einstellt, einschließlich der Unfähigkeit, seine Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen, oder wenn ein Verfahren gemäß den Konkurs- oder Insolvenzgesetzen vom oder gegen den Verkäufer eingeleitet wird, oder wenn ein Konkursverwalter für den Verkäufer ernannt oder beantragt wird, oder wenn der Verkäufer eine Abtretung zum Nutzen der Gläubiger vornimmt, kann der Käufer diesen Auftrag ohne Haftung kündigen, mit Ausnahme von bereits erfolgten Lieferungen oder von Waren, die unter diesen Auftrag fallen und dann in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Auftrags fertiggestellt und geliefert werden.
VERHÄLTNIS DER PARTEIEN: Verkäufer und Käufer sind unabhängige Vertragsparteien, und nichts in diesem Auftrag macht eine der beiden Parteien zum Agenten oder gesetzlichen Vertreter der anderen für irgendeinen Zweck, noch gewährt er einer der beiden Parteien die Befugnis, eine Verpflichtung im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: DER KÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM VERKÄUFER ODER EINEM DRITTEN FÜR ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, BESONDERE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER KÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT.
EINHALTUNG VON GESETZEN: Der Verkäufer verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen aller Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetze oder -verordnungen sowie alle rechtmäßigen Anordnungen, Regeln und Vorschriften, die in diesem Rahmen erlassen werden, einzuhalten. Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er alle Bestimmungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen oder Vertragsklauseln einhält, die durch Verweis oder kraft Gesetz in diesen Auftrag aufgenommen werden müssen, einschließlich der Klausel zur Chancengleichheit gemäß 41 CFR Kapitel 60-1.4, der Klausel zu positiven Maßnahmen in Bezug auf behinderte Veteranen und Veteranen der Vietnam-Ära gemäß 41 CFR Kapitel 60250.4, die Anforderungen an nicht-segregierte Einrichtungen in 41 CFR Kapitel 60-1.8, die Affirmative Action Clause regarding Handicapped Workers in 41 CFR Kapitel 60-741.4 und alle anderen Bestimmungen oder Vertragsklauseln, die von der OFCCP in 41 CFR Kapitel 60 gefordert werden, sowie alle Executive Orders, die jetzt oder später erlassen, geändert oder kodifiziert werden.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT: Wenn der Verkäufer Arbeiten am Standort des Käufers oder des Kunden des Käufers durchführt, muss der Verkäufer mindestens alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und -vorschriften auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften des Käufers und/oder seines Kunden einhalten.
HÖHERE GEWALT: Der Käufer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, feindlichen Handlungen, Krieg, Bränden, Überschwemmungen, Epidemien, Streiks, Arbeitsunruhen oder Ursachen oder Unwägbarkeiten, die vernünftigerweise außerhalb seiner Kontrolle liegen.
AUFZEICHNUNGSGERÄTE: Wenn der Verkäufer Arbeiten an einem Standort des Käufers durchführt, darf der Verkäufer ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers den Besitz oder die Verwendung von Aufzeichnungsgeräten durch seine Mitarbeiter, Beauftragten oder Unterauftragnehmer nicht gestatten. Als Aufzeichnungsgeräte im Sinne dieser Klausel gelten Video- und Fotokameras, Tonbandgeräte und andere Geräte zur Aufzeichnung Bildern oder Ton.
KLAUSELN DER REGIERUNGSBESCHAFFUNGSVORSCHRIFTEN: Wenn dieser Auftrag im Rahmen eines Regierungsvertrags erteilt wird oder entsteht, liegt der Regierungsvertrag (oder entsprechende Teile davon) in den Geschäftsräumen des Käufers zur Einsichtnahme aus. In diesem Fall enthält dieser Auftrag alle Klauseln und sonstigen Vertragsbestimmungen, die entweder nach den Bedingungen des Regierungsvertrags oder nach geltendem Recht in Unterverträgen enthalten sein müssen, einschließlich derjenigen, die nicht physisch in den Regierungsvertrag aufgenommen wurden, auf die jedoch entweder verwiesen wird oder die darin zitiert werden oder die von Rechts wegen enthalten sind, und die durch Verweis aufgenommen wurden. Wo es erforderlich ist, um den Kontext dieser Klauseln auf diese Bestellung anzuwenden, bedeutet der Begriff "Auftragnehmer" "Verkäufer", der Begriff "Vertrag" "Bestellung" und die Begriffe "Regierung", "Vertragsbeauftragter" und ähnliche Begriffe bedeuten "Käufer" zusätzlich zu oder anstelle von "Regierung", "Vertragsbeauftragter" oder dergleichen, je nachdem, was erforderlich ist.
STEUERN UND AUFRECHNUNG: Sofern in diesem Auftrag nichts anderes vorgesehen ist, enthalten die Preise alle Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern, die auf die darin gekauften Waren und/oder Dienstleistungen anfallen. Der Käufer ist berechtigt, alle Beträge, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, mit allen Beträgen zu verrechnen, die der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit diesem Auftrag zu zahlen hat.
ABTRETUNG UND VERZICHT: Weder dieser Auftrag noch irgendwelche Interessen, Pflichten oder Rechte aus diesem Auftrag dürfen vom Verkäufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an Dritte abgetreten oder anderweitig übertragen werden. Eine solche Zustimmung entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten. Das Versäumnis des Käufers, zu irgendeinem Zeitpunkt vom Verkäufer die Erfüllung einer Bestimmung dieses Auftrags zu verlangen, beeinträchtigt in keiner Weise das Recht des Käufers, diese Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, noch stellt der Verzicht des Käufers auf die Verletzung einer Bestimmung dieses Auftrags einen Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung dar.
GESAMTE VEREINBARUNG: Dieser Auftrag stellt zusammen mit den Anhängen, Anlagen oder Ergänzungen, auf die hierin ausdrücklich Bezug genommen wird, die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen und Vereinbarungen. Dieser Auftrag und seine Erfüllung unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien unter Ausschluss der Bestimmungen über die Rechtswahl und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die Staats- und Bundesgerichte in Santa Clara County, Kalifornien, und Käufer und Verkäufer erklären sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte zu unterwerfen. Sollte eine Bestimmung dieses Auftrags oder ein Teil davon ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Bestimmung oder dieser Teil als gestrichen, und der Rest dieses Auftrags bleibt voll wirksam.
Fassung September 2022